Organisatorisches
Warum ist das mit der telefonischen Erreichbarkeit so schwierig?
Die telefonische Erreichbarkeit außerhalb der Sprechzeiten gestaltet sich deshalb so schwierig, weil die therapeutische Arbeit in stündlichen Terminen strukturiert ist, wobei jeder Termin eine Behandlungszeit von 50 Minuten umfasst. Die restlichen 10 Minuten benötige ich für die Vor- und Nachbereitung sowie eventuelle kurze Rücksprachen mit Eltern oder anderen Bezugspersonen.
Um dennoch für Behandlungsanfragen erreichbar zu sein, gibt es eine spezielle Telefonsprechstunde (Mittwoch 16:00 - 18:00 Uhr), in der Sie meine Sprechstundenhilfe erreichen. Außerhalb dieser Zeit können Sie gerne organisatorische Informationen (Terminabsagen, kurze
inhaltliche Rückmeldungen) auf meinem Anrufbeantworter hinterlassen.
Was mache ich bei einer Absage?
Bitte sagen Sie mindestens 48 Stunden vorher ab
Bei kurzfristiger Erkrankung so früh wie möglich
Bei häufigen kurzfristigen Absagen müssen wir die Therapie überdenken
Gibt es Ferienzeiten?
Die Praxis hat reguläre Schließzeiten in den Schulferien.
Diese gebe ich rechtzeitig bekannt.
Bekomme ich eine Bescheinigung für die Schule?
Ja, bei Bedarf stelle ich eine Bescheinigung für die Schulbefreiung aus.
Wie ist das mit der Schweigepflicht?
Ich unterliege als Psychotherapeutin einer Schweigepflicht.
Das bedeutet, dass ich mit niemanden darüber spreche was mir in den therapeutischen Sitzungen erzählt wird oder wer bei mir in Behandlung ist. Für die eventuelle Rücksprache mit Schule, Ärzten, nicht sorgeberechtigten Personen benötigt es eine Schweigepflichtsentbindung der Sorgeberechtigten.
Auch den Eltern gegenüber unterliege ich einer Schweigepflicht über Sachen die Kinder und Jugendliche mir in der Sitzung anvertrauen. Natürlich wollen Eltern und
Bezugspersonen wissen, wie es ihren Kindern und Jugendlichen geht und wie sie helfen können. Deshalb bespreche ich mit meinen Klienten was Eltern und Bezugspersonen
erfahren sollen.
Ausnahmen von der Schweigepflicht sind akute Fremd- und Eigengefährdung und
Aufforderungen von Gericht. In solchen Fällen wird das Vorgehen gemeinsam auch mit den Eltern und Bezugspersonen besprochen.
Jugendliche ab einem Alter von 15 Jahren dürfen auch ohne die Eltern eine
psychotherapeutische Behandlung in Anspruch nehmen und entscheiden inwieweit ihre Eltern mit in den therapeutischen Prozess einbezogen und informiert werden.
In den Sitzungen schreibe ich einige Informationen mit, dies wird zum einen als
Dokumentation von mir gefordert, zum anderen ist es für den Therapieverlauf wichtig manche Informationen zu dokumentieren um zu einem späteren Zeitpunkt genauer darauf eingehen zu können. Alle Aufzeichnungen werden sicher verwahrt und nur ich habe
Zugang zu den Therapieunterlagen. Nach Ende der Therapie werden die Unterlagen 10 Jahre aufbewahrt und danach werden sie sicher vernichtet.
Notfälle und Krisen
Was tun in akuten Krisen?
Während der Praxiszeiten bin ich für meine Patienten erreichbar: bitte eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen,
eine Email oder Textnachricht schicken
Außerhalb der Sprechzeiten wenden Sie sich bitte an:
Den kassenärztlichen Notdienst: 116 117
Die Nummer gegen Kummer: 116 111
Notarzt: 112
Kann man auch spontan kommen?
In der Regel arbeite ich nur mit Terminen.
In akuten Krisensituationen versuche ich, kurzfristig einen Termin zu ermöglichen.

